Schwantenau

Vor der Stauung des Sihlsees war das Hochtal der Sihl ein Gebiet mit zahlreichen Flach- und Hochmoorbereichen. Von den vielen Moorflächen sind heute nur noch 2 übriggeblieben.

Das 4. grösste Hochmoor der Schweiz liegt am Nordende des Sihlsees auf ca. 900 m.ü.M. Es hat eine Fläche von 384 Hektaren und besteht aus den 2 Moorgebieten Schwantenau und Roblosen. Es ist eines von sechs Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Es gibt keine Zuflüsse, es wird nur von Regenwasser gespeisst. Bis heute sind die Spuren des Torfabbaus bis ca. 1984 und vor allem während dem 2. Weltkrieg sichtbar, die Wände der Torfabstiche sind auf einem Spaziergang durch das Naturschutzgebiet – von den offiziellen Wegen aus – sichtbar.

Durch die Annahme der Rothenthurminitiative 1987, wurde der Moorschutz in der Bundesverfassung verankert. Der Bund passte das „Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz“ vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) an und erliess die Hochmoorverordnung vom 21. Januar 1991 (HMV, SR 451.32), die Flachmoorverordnung vom 7. September 1994 (FMV, SR 451.33) und die Moorlandschaftsverordnung vom 1. Mai 1996 (MLV, SR 451.35).

Aufgrund deren die Aufgabe der Kantone es ist die Moorgebiete parzellenscharf abzugrenzen, sowie deren Schutz und Nutzung im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung und Förderung zu regeln.

 

Nutzung ganzjährig

Die Naturschutzzone darf ganzjährig nur auf den vor Ort markierten und im Schutzplan bezeichneten öffentlichen Wegen betreten werden. Das schonungsvolle Betreten ist für Grundeigentümer und Bewirtschafter (Besitzer Torfstich- und Bewirtschaftungshütten, Pflanzgartenpächter, Jäger, Fischer usw.) erlaubt.

 

Nutzung im Winter

Im Winter darf in Rücksprache mit dem Umweltdepartement des Kantons Schwyz eine Langlaufloipe und Winterwanderweg (Schwedentritt) inklusive Markierung präpariert und benutzt werden. Diese Loipe und der Winterwanderweg dürfen bis spätestens 15. März benutzt werden.

 

Parkieren

Parkieren ist ausschliesslich ausserhalb des Naturschutzgebietes, auf den öffentlichen Parkplätzen, erlaubt.

– Parkplatz beim Strandbad Roblosen

– Parkplätze Galgenchappeli

– Parkplatz Rappennest

 

Brutvögel in der Schwantenau und Roblosen

Während des Frühlings bis in den Frühsommer sind folgende Brutvögel in und am Naturschutzgebiet (Quelle: Schwyzer Moore im Wandel, 2007): Wachtel, Kiebitz, Brachvogel, Kuckuck, Feldlerche, Baumpieper, Wiesenpieper, Braunkelchen, Sumpfrohrsänger, Rohrammer

 

Koordinaten

698935, 223986

47.161877, 8.743215

47°09’42.8″N, 8°44’35.6″E

 

Quellen und Links

Kanton SZ: https://www.sz.ch/public/upload/assets/25843/ErlaeuterungenoeA.pdf,  https://www.sz.ch/public/upload/assets/25791/SP_Schwantenau.pdf

Pro Natura: https://www.pronatura-sz.ch/de/naturschutzgebiet-schwantenau

Namensgebung: https://search.ortsnamen.ch/record/16001160

Wikipedia Moor: https://de.wikipedia.org/wiki/Moor

Schwyzer Moore im Wandel: https://naturwissenschaften.ch/service/publications/83133-schwyzer-moore-im-wandel